Platzordnung auf der Brass Wiesn

Platzordnung der Sonnenrot GmbH & Co. KG für die Besucher*Innen des Brass Wiesn Festivals

A)Allgemeine Regeln für alle Bereiche

1. Gültigkeit

Diese Platzordnung gilt für das gesamte zum Brass Wiesn Festival gehörende Gelände inklusive der Park-, Camping- und Wohnmobilflächen, der Verbindungswege und der Zu- und Abgänge und für alle Personen, die diese Flächen betreten, befahren oder sonst nutzen.

2. Vor dem Zutritt

Schon vor dem Zutritt zum umzäunten oder sonst räumlich begrenzten Gelände, also z. B. im Bereich der Parkplätze und in Warteschlangen, hat die teilnehmende Person die Regelungen dieser Platzordnung einzuhalten und sich insbesondere auch an die jeweils geltenden Hygieneregeln zu halten.

3. Zutritt zum Gelände

Es ist verboten, das Festivalgelände ohne gültige Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung (unversehrtes Armband etc.) zu betreten. Personen, die offensichtlich betrunken, sonst berauscht oder in einem vergleichbaren Zustand sind, kann der Zutritt zum Gelände verwehrt werden.

4. Gelände

Bei dem gesamten Gelände kann es sich um Wiesen- und Ackerflächen handeln. Die Begehbarkeit ist deshalb schon naturgemäß erschwert bzw. mit erhöhtem Risiko verbunden und kann witterungsbedingt noch wesentlich mehr eingeschränkt bzw. riskanter sein. Das Gelände sollte deshalb nur mit festem Schuhwerk und besonderer Vorsicht betreten werden.

5. Verbotene Gegenstände

Das Mitführen, Lagern oder Nutzen der folgenden Gegenstände ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten:

– Jegliche Art von Glas (z. B. Flaschen und Trinkgläser),

– Drogen und Substanzen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind,

– Waffen aller Art oder andere ähnlich gefährliche Gegenstände (z. B. Baseballschläger, CS-Gas, Pfefferspray, Motorsägen, Äxte, Beile, Zwillen, Schleudern),

– Gasdruckflaschen (mit Ausnahme von in Wohnmobilen ordnungsgemäß installierten Gasflaschen mit aktueller Gasdruckprüfung),

– Professionelle Bild- oder Ton-Aufnahmegeräte bzw. Kameras mit wechselbaren Objektiven, die nach Art oder Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen,

– Drohnen oder andere Flugkörper (z. B. Ballons, Drachen),

– Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände aller Art (z. B. bengalische Feuer, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer, Gartenfackeln, insbesondere Himmelslaternen) sowie Explosivstoffe (z. B. Kanister und andere Behältnisse mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen),

– Stromaggregate und Autobatterien,

– Gas- bzw. Benzin-Kocher und Kühlschränke,

– Trockeneis,

– Lärmverursachende Gegenstände (z. B. Druckluftsirenen, Gashupen, Vuvuzelas, Megafone, Musikanlagen, PA-Systeme und selbstgebaute „Boomboxen“),

– Fahrzeuge aller Art, die für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen oder versichert sind,

– Tiere aller Art,

– Laserpointer,

– Konfetti, Papierschnipsel, Papierrollen,

– Farbspraydosen, Permanent-Marker,

– Musik, Flaggen, Schilder, Transparente, Flugblätter, Aufkleber, Aufnäher und Aufdrucke auf Kleidung mit verfassungsfeindlichem, insbesondere rechtsextremem Inhalt.

Über die Gestattung von in dieser Liste nicht aufgeführten verbotenen/gefährlichen Gegenständen auf dem Festivalgelände wird im Zweifelsfall vom Ordnungspersonal oder von einer durch die Sonnenrot GmbH & Co. KG berechtigten Person entschieden.

6. Kontrollen

Das Einlasspersonal ist berechtigt, vor dem Einlass und bei begründetem Verdacht auf dem gesamten Gelände, Kontrollen (Taschen- und Bodycheck) vorzunehmen. Verbotene Gegenstände müssen abgelegt oder abgegeben werden. Durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände entsteht kein Verwahrungsvertrag oder sonstige Obhutspflicht der Sonnenrot GmbH & Co. KG für diese Gegenstände.

7. Zutritt in bestimmte Bereiche

Es ist verboten, die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Räumlichkeiten und Bereiche zu betreten.

8. Hausrecht

Die Sonnenrot GmbH & Co. KG hat das Hausrecht inne und kann der teilnehmenden Person oder sonstigen Dritten bei Zuwiderhandlungen oder bei Missachtung der Platzordnung Platzverbot erteilen. Das Platzverbot gilt bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltung. Bei einem ausgesprochenen Platzverbot verliert die Eintrittskarte bzw. das Festivalarmband ihre bzw. seine Gültigkeit und die teilnehmende Person hat keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

9. Personen der Veranstaltungssicherheitsorganisation

Anweisungen von Personen der Veranstaltungssicherheitsorganisation, insbesondere der Veranstaltungsleitung und dem Ordnungsdienst, ist Folge zu leisten. Die Sonnenrot GmbH & Co. KG hat dem Ordnungsdienst und der Veranstaltungsleitung das Hausrecht übertragen und diese sind berechtigt, Platzverbote im Namen der Sonnenrot GmbH & Co. KG auszusprechen.

10. Befahren des Geländes – Geschwindigkeit, Alkohol

Es gilt die StVO auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Das Befahren des Geländes ist – soweit in Teilbereichen erlaubt – nur mit maximal Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Das Befahren des Geländes unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln ist verboten. Das Gelände darf nur mit Fahrzeugen befahren werden, die für den öffentlichen Personenverkehrs zugelassen und verkehrssicher sind und über eine gesetzlichen Haftpflichtversicherung verfügen. Unnötiger Verkehr ist nicht gestattet, das Befahren ist in der Regel nur zur An- oder Abreise erlaubt.

Bei dem gesamten Gelände, insbesondere auch den Park-, Camping- und Wohnmobilflächen kann es sich um Wiesen- und Ackerflächen handeln. Die Befahrbarkeit ist deshalb schon naturgemäß erschwert bzw. mit erhöhtem Risiko verbunden und kann witterungsbedingt noch wesentlich mehr eingeschränkt bzw. riskanter sein.

11. Allgemeines Verhalten, gegenseitige Rücksichtnahme

Alle teilnehmenden Personen haben jederzeit die größtmögliche Rücksichtnahme gegenüber allen anderen teilnehmenden Personen, dem nahen und weiteren Umfeld des Geländes und der Umwelt zu üben. Jede Gefährdung anderer Besucher*innen, der Künstler*innen, der Helfer*innen/arbeitenden Personen oder sonstigen Dritten, z. B. durch offenes Feuer, Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeder Art, „Stagediving“ oder „Crowd-surfing“ ist verboten.

Personen, die offensichtlich so betrunken, sonst berauscht oder in einem vergleichbaren Zustand sind, dass sie sich selbst, andere Personen oder die vorhandenen Einrichtungen gefährden oder den Ablauf der Veranstaltung über Gebühr stören, können ohne vorherige Androhung des Geländes verwiesen werden. In diesem Fall hat die betreffende Person keinen Anspruch auf Ersatz für die Eintrittskarte oder sonstigen Schadensersatz, es sei denn, der Ordnungsdienst oder andere der Sonnenrot GmbH & Co. KG zuzuordnenden Personen haben die betroffene Person grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch des Geländes verwiesen.

12. Personen mit besonderen Bedürfnissen

Auf Personen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Personen mit eingeschränkter Mobilität, Sehbehinderte, besonders alte oder junge Personen) ist besondere Rücksicht zu nehmen.

13. Diskriminierungsfreiheit

Die Sonnenrot GmbH & Co. KG bekennt sich zu Vielfalt, Menschlichkeit und Offenheit und verurteilt jede Form von Diskriminierung wegen des Geschlechts, des Alters, der Herkunft, des Glaubens, der sexuellen Orientierung, der äußeren Erscheinung und körperlicher/geistiger Gebrechen. Mit dem Zutritt zum Gelände erkennt die zutretende Person dies an und verpflichtet sich entsprechend, niemanden zu diskriminieren. Dies gilt auch für die Zurschaustellung diskriminierender Inhalte, z. B. auf Kleidungsstücken, Flaggen, Postern, Plakaten, Flyern usw.

14. Nachhaltigkeit

Die Sonnenrot GmbH & Co. KG bekennt sich zu ökologischer Nachhaltigkeit. Mit dem Zutritt zum Gelände erkennt die zutretende Person dies an und verpflichtet sich entsprechend, bei allen Belangen die ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

15. Flucht- und Rettungswege bzw. -einrichtungen

Flucht- und Rettungswege bzw. -einrichtungen sind nicht zum Aufenthalt gedacht und sind deshalb möglichst schnell zu kreuzen bzw. nach dem Betreten wieder zu verlassen bzw. im Fall von Einrichtungen gar nicht zu betreten. Die Nutzung als Sitzgelegenheit oder Sammelplatz ist verboten.

16. Bauliche Anlagen

Es ist verboten, bauliche oder sonstige Anlagen oder ähnliches zu erklettern, zu übersteigen, zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben, zu verschieben oder sonst zu beseitigen.

17. Feuer

Es ist verboten, offenes Feuer jeder Art zu entfachen (also keine Kerzen, Fackeln, Lagerfeuer, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen etc.). Es werden lediglich kleine Camping-Gaskocher geduldet.

18. Regenrinnen, Abgrenzungen, Löcher

Es dürfen keine Regenrinnen, Abgrenzungen oder sonstige Löcher in die Camping- oder Parkflächen gegraben werden und keine Erdspieße und -anker, die länger als 20 cm sind, verwendet werden.

19. Betrieb von Musik- bzw. Tonanlagen

Musik- bzw. Tonanlagen dürfen nur auf den Camping- und Wohnmobilplätzen und nur mit den folgenden Einschränkungen betrieben werden: Eine Störung oder Belästigung der Anlieger, insbesondere während der Nachtruhe (von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr), darf dadurch nicht erfolgen. Auf den Camping- und Wohnmobilplätzen ist der Betrieb nur während der Festival-Tageszeit (von 09:00 Uhr – 01:00 Uhr) gestattet. Die Beschallung anderer Bereiche des Geländes oder anderer teilnehmenden Personen ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Die maximale Lautstärke oder auch der Betrieb an sich kann vom Ordnungsdienst begrenzt werden. Bei Zuwiderhandlung kann ein Verweis von den Camping- und Wohnmobilplätzen erfolgen.

20. Tiere

Es ist verboten, Tiere auf das Gelände mitzubringen bzw. auf dem Gelände zu halten.

21. Toiletten, Notdurft

Es ist verboten, außerhalb der dafür eingerichteten Toiletten die Notdurft zu verrichten. Die zur Verfügung gestellten Toiletten sind sauber zu halten und mindestens im selben Reinigungszustand zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden.

22. Abfall

Abfall im üblichen und zu erwartenden Umfang ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Behältnissen zu entsorgen. Soweit vorgesehen, ist dabei die Mülltrennung zu beachten. Übermäßiger oder von der Art her nicht zu erwartender Abfall oder Sondermüll (z. B. Batterien, Altöl, elektrische Geräte, Medikamente, lösemittelhaltige Substanzen, chemische Reinigungsmittel) sind von der Person wieder vom Gelände zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, die diesen auf das Gelände eingebracht hat. Grundsätzlich sind alle Bereiche mindestens im gleichen Zustand zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden.

23. Promotion, Merchandising, Verkaufsstellen

Es ist verboten, Merchandising welcher Art auch immer zu verkaufen, Promotion-Artikel oder Flyer zu verteilen, Plakate anzubringen oder auszuhängen oder sonst nicht genehmigte Werbeaktionen durchzuführen. Der Betrieb nicht genehmigter Verkaufsstellen ist verboten.

24. Demonstrationen, Proteste, politische Aktivitäten, radikale Ansichten

Es ist verboten, Demonstrationen, organisierte Proteste oder andere Aktionen mit politischem Hintergrund durchzuführen. Öffentliche Meinungsäußerungen mit rechtsradikalem oder gewaltverherrlichendem Inhalt sind verboten. Das Tragen bzw. Zurschaustellen von verbotenen Abzeichen ist auch hier untersagt.

25. Haftung des Besuchers

Jede teilnehmende Person haftet für den von ihr schuldhaft verursachten Schaden.

26. Foto- und Videoaufnahmen von Besuchern

Durch Medien und die Sonnenrot GmbH & Co. KG werden Film- und Fotoaufnahmen z. B. zu Werbe- oder Berichtzwecken erstellt, vervielfältigt und genutzt. Die teilnehmende Person erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen auch sie abbilden und für die vorgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt und veröffentlicht werden dürfen.

Das Fotografieren und Filmen für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung „online“ oder „offline“ ohne Genehmigung der Sonnenrot GmbH & Co. KG sind verboten.

27. Hygieneregeln

Mit dem Zutritt zum Gelände verpflichtet sich die zutretende Person, die jeweils aktuellen Regeln zum Infektionsschutz und zur Hygiene einzuhalten. Dies können allgemeine Regeln sein, die behördlich vorgeschrieben oder empfohlen wurden oder Regelungen, die die Sonnenrot GmbH & Co. KG vorgeschrieben hat (z. B. AHA-Regeln, Wege-/Gehrichtungsbeschränkungen, Mengenbegrenzungen, Temperaturmessungen, Testerfordernisse).

28. Folgen eines Verstoßes

Bei einem Verstoß gegen diese Platzordnung kann die Sonnenrot GmbH & Co. KG die verstoßende Person des Geländes verweisen und mit einem Hausverbot belegen. Die verstoßende Person hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz für die Eintrittskarte oder sonstigen Schadensersatz, es sei denn, der Ordnungsdienst hat die betroffene Person grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch eines Verstoßes beschuldigt.

Bei einem Verstoß gegen eine der Regelungen dieser Platzordnung ist der Ordnungsdienst alternativ berechtigt, der verstoßenden Person als Verwarnung ein sogenanntes „gelbes Bändchen“ umzuhängen. Bei einem weiteren Verstoß kann die verstoßende Person des Geländes verwiesen und mit einem Hausverbot belegt werden. In diesem Fall hat die verstoßende Person keinen Anspruch auf Ersatz für die Eintrittskarte oder sonstigen Schadensersatz.

B) Besondere Regeln für die Parkplätze

1. Fahrzeuge

Fahrzeuge müssen in einem verkehrssicheren Zustand sein und dürfen keine Betriebsflüssigkeiten verlieren. Wird der Verlust von Betriebsflüssigkeiten von der Person, die das Fahrzeug führt oder anderen Insassen oder sonst für das betreffende Fahrzeug verantwortlichen Personen bemerkt, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen [Auffangen und Lagern der Betriebsflüssigkeit, Fehlersuche- und Behebung, Entfernen des Fahrzeugs, Mitteilung an die Sonnenrot GmbH & Co. KG bzw. dieser zuzuordnenden Personen (Parkpersonal, Einlasspersonal, Sicherheitsdienst)].

2. Anweisungen des Parkpersonals

Den Anweisungen des Parkpersonals ist zügig Folge zu leisten. Diskussionen mit dem Parkpersonal über die Sinnhaftigkeit von Anweisungen sind zu vermeiden.

3. Kontrollen

Das Ordnungspersonal ist berechtigt, Fahrzeuge, Personen und Gepäckstücke auf verbotene Gegenstände zu überprüfen. Wird die Kontrolle verweigert oder werden verbotene Gegenstände mitgeführt, wird die Einfahrt/der Zutritt zum Gelände verwehrt bzw. die betreffende Person samt Fahrzeug des Geländes verwiesen.

4. Keine Bewachungsleistungen, keine Verwahrung

Die Nutzung der Parkflächen beinhaltet bzw. begründet weder Be- oder Überwachungsleistungen der Sonnenrot GmbH & Co. KG noch Leistungen aus einem Verwahrungsvertrag.

5. Übernachten, Campen, Lagern

Das Übernachten im Fahrzeug, das Campen und das Lagern von Gegenständen sind auf der Parkfläche verboten.

C) Besondere Regeln für die Camping- und Wohnmobilflächen

1. Vor dem Zutritt

Schon vor dem Zutritt zum umzäunten oder sonst räumlich begrenzten Gelände, also z. B. im Bereich der Parkplätze und in Warteschlangen, hat der Besucher die Regelungen dieser Platzordnung einzuhalten und sich insbesondere auch an die jeweils geltenden Hygieneregeln zu halten.

2. Zutritt zum Gelände

Personen, die offensichtlich betrunken, sonst berauscht oder in einem vergleichbaren Zustand sind, kann der Zutritt zum Gelände verwehrt werden.

3. Kontrollen

Das Ordnungspersonal ist berechtigt, Fahrzeuge, Personen und Gepäckstücke auf verbotene Gegenstände zu überprüfen. Wird die Kontrolle verweigert oder werden verbotene Gegenstände mitgeführt, wird die Einfahrt/der Zutritt zum Gelände verwehrt bzw. die betreffende Person – gegebenenfalls samt Fahrzeug – des Geländes verwiesen.

4. Zutritt in bestimmte Bereiche

Es ist verboten, die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Räumlichkeiten und Bereiche zu betreten.

5. Fahrzeuge

Das Befahren des Camping- und Wohnmobilbereichs ist gleich zu welchem Zeitpunkt nicht gestattet. Dies bedeutet aber nicht, dass auf dem Campingplatz kein Fahrzeugverkehr erfolgt.

Nur die Wohnmobilflächen dürfen mit den für die Übernachtungen vorgesehenen Fahrzeugen befahren werden. In jedem Fall ist es verboten, Fahrzeuge auf nicht hierfür vorgesehenen und ausgewiesenen Flächen abzustellen bzw. zu parken.

Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Verkehr zugelassen und versichert sein sowie in einem verkehrssicheren Zustand sein und dürfen keine Betriebsflüssigkeiten verlieren. Wird der Verlust von Betriebsflüssigkeiten vom Fahrzeugführer oder anderen Insassen oder sonst für das betreffende Fahrzeug Verantwortlichen bemerkt, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen [Auffangen und Lagern der Betriebsflüssigkeit, Fehlersuche- und Behebung, Entfernen des Fahrzeugs, Mitteilung an die Sonnenrot GmbH & Co. KG bzw. dieser zuzuordnenden Personen (Parkpersonal, Einlasspersonal, Sicherheitsdienst)].

6. Wildcampen

Das Campen und Aufbauen von Zelten sind nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen und nur auf dem jeweils zugewiesenen Platz gestattet.

7. Stand- und Verkehrssicherheit

Es ist auf die Stand- und Wettersicherheit genutzter Zelte und Aufbauten zu achten. Gleich welche Aufbauten aufgestellt und betrieben werden, bleiben die Personen für die Verkehrs- und Gebrauchssicherheit verantwortlich, die den Aufbau vorgenommen haben und/oder die Zelte oder Aufbauten nutzen.

8. Erlaubte Zelte

Erlaubt sind Zelte und Zeltmaterial, Zeltzubehör und je 4er-Gruppe ein Pavillon mit den Maximalmaßen 3 m x 3 m, wobei der Gesamtflächenverbrauch je Person ein Maß von 6 qm nicht überschreiten darf.

9. Keine Be- oder Überwachungsleistungen, keine Verwahrung

Das für die Nutzung der Camping- und Wohnmobilflächen zu zahlende Entgelt bezieht sich nur auf die Überlassung der zugewiesenen Fläche und die Nutzung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Fläche. Es werden weder Be- oder Überwachungsleistungen der Sonnenrot GmbH & Co. KG noch Leistungen aus einem Verwahrungsvertrag begründet.

D) Besondere Regeln für die Zuschauerbereiche

1. Kontrollen, verbotene Gegenstände

Das Einlasspersonal ist berechtigt, vor dem Einlass Kontrollen (Taschen- und Bodycheck) vorzunehmen. Verbotene Gegenstände müssen abgelegt oder abgegeben werden. Durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände entsteht kein Verwahrungsvertrag oder sonstige Obhutspflicht der Sonnenrot GmbH & Co. KG für diese Gegenstände.

2. Zutritt in bestimmte Bereiche

Es ist verboten, die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Räumlichkeiten und Bereiche zu betreten.

3. Fahrzeuge

Es ist verboten, das Gelände mit Fahrzeugen jeder Art zu befahren. Ausgenommen sind ausdrückliche vorherige Berechtigungen mindestens in Textform, die zwingend mitzuführen sind. In jedem Fall ist es verboten, Fahrzeuge auf nicht hierfür vorgesehenen und ausgewiesenen Flächen abzustellen bzw. zu parken.

Fahrzeuge müssen in einem verkehrssicheren Zustand sein und dürfen keine Betriebsflüssigkeiten verlieren. Wird der Verlust von Betriebsflüssigkeiten vom Fahrzeugführer oder anderen Insassen oder sonst für das betreffende Fahrzeug verantwortliche Personen bemerkt, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen [Auffangen und Lagern der Betriebsflüssigkeit, Fehlersuche- und Behebung, Entfernen des Fahrzeugs, Mitteilung an die Sonnenrot GmbH & Co. KG bzw. dieser zuzuordnenden Personen (Parkpersonal, Einlasspersonal, Sicherheitsdienst)].

4. Glasverbot

Auf dem gesamten Gelände ist das Mitbringen von Glas verboten. Bei Kontrollen vorgefundene Glasbehälter werden vom Ordnungsdienst einbehalten und ohne Erstattung entsorgt.

5. Nahrungsmittel, Getränke

Es ist verboten, (abgesehen von einem kleinen Snack oder aus nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit) eigene bzw. mitgebrachte Nahrungsmittel (inkl. Getränke) in den Zuschauerbereich vor den Bühnen mitzunehmen.

6. Verbotene Gegenstände

Im Zuschauerbreich sind ergänzend zu Teil A) Ziffer 5 die folgenden Gegenstände verboten:

– Stühle, Sitzmöbel und andere Sitzgelegenheiten,

– Sperrige Gegenstände (z. B. Dachlatten, Fahnenstangen, Motorradhelme, Selfie Sticks, große Regenschirme),

– Flaggen, Banner,

– Gegenstände, die die Unfallgefahr im Zuschauerbreich erhöhen (z. B. Schmuck aus Nägeln, Stacheldraht, Rasierklingen oder ähnliches),

– Wasserpistolen.

7. Verhalten im Zuschauerbereich

Es ist verboten, Gegenstände in den Publikumsbereich, auf die Bühne oder in den Backstage-Bereich zu werfen. „Crowd-Surfen“ oder „Stagediving“ sind verboten. Es ist zudem verboten, die Bühne zu erklettern.

Film-, Video- und Tonaufnahmen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Sonnenrot GmbH & Co. KG angefertigt werden.

8. Essen, Trinken

Nehmt ausreichend Nahrung zu Euch und trinkt vor allem genug Wasser.

9. Gehörschutz, Ausgleichsorte

Die teilnehmende Person ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für die Gesundheit ausgehen kann. Die teilnehmende Person hat selbst darauf zu achten, dass sie sich in einem für sie zuträglichen Maße Schallwirkungen aussetzt. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden, entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Gehör- bzw. Ohrenschutz wird dringend empfohlen. Nutzt zur Entlastung des Gehörs immer wieder auch die Ausgleichszonen mit niedrigerem Schallpegel. Die Sonnenrot GmbH & Co. KG haftet für Hörschäden nur in Fällen, in denen ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde.

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